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Raumkonzept + Arbeitsabläufe

März 19, 2009 · Kommentar schreiben

Versprochen – gehalten?

Am 6.7.2006 gab es bei uns unter der Leitung von Dr. Christian Sommer einen Workshop zum Thema „Raumkonzept + Arbeitsabläufe in der BV“. Wer wissen möchte was damals versprochen wurde und wie viel davon bisher umgesetzt wurde, kann sich hier das Fotoprotokoll von damals ansehen. > Hier kommen Sie zum Fotoprotokoll “Raumkonzept + Arbeitsabläufe”

(es)

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A1 MEMBER SMART Tarife

Juni 12, 2009 · Kommentar schreiben

Ab 16. Juni 2009 gibt es 3 brandneue Tarife bei A1:

A1 MEMBER SMART 100

A1 MEMBER SMART 350

A1 MEMBER SMART 1100

Nur mit den A1 MEMBER SMART Tarifen telefonieren Sie um 0 Cent in alle Netze und unlimitiert gratis zu über 4 Mio. A1 und B.FREE Kunden.

Schon ab EUR 7,20 pro Monat.

Die wichtigsten Vorteile der neuen A1 SMART Tarife:

Immer und unlimitiert um 0 Cent zu über 4 Mio. A1 und B.FREE Kunden, sowie zur A1 MOBILBOX

0 Cent in alle Netze Österreichs mit 100, 350 oder 1100 Freiminuten pro Monat

6 Monate kein Grundentgelt, danach ab EUR 7,20 pro Monat

Bei Erstanmeldung vom 16.06.2009 bis 15.08.2009 erspart man sich 6 Monate lang das Grundentgelt.

Weitere Details zu den neuen A1 SMART Tarifen:

Mindestvertragsdauer 24 Monate

Die A1 ONLINE RECHNUNG wird automatisch zum Tarif angemeldet. Eine Papierrechnung ist auf Wunsch gegen ein Entgelt von EUR 0,90 pro Rechnung/Monat erhältlich.

Taktung 60/60

Tarifwechsel auf die neuen A1 MEMBER SMART Tarife:

in einen Tarif mit höherem monatlichem Grundentgelt: jederzeit kostenlos möglich

in einen Tarif mit gleichem oder niedrigerem Grundentgelt: kostenlos möglich, wenn die restliche Mindestvertragsdauer weniger als 3 Monate beträgt, bei einer Restbindung von mehr als 3 Monaten gegen ein Entgelt von EUR 99,- möglich

Hinweis:

Die bisherigen A1 MEMBER Tarife sind nur noch bis 15.06.2009 anmeldbar inkl. der Aktion:  Kein Grundentgelt bis Jahresende bei Erstanmeldung”.

Dies betrifft folgende Tarife:

A1 MEMBER START ZERO

A1 MEMBER SPECIAL ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT EUROPA

A1 MEMBER EASY EUROPA

Bei Erstanmeldung unter www.A1.net/shopzu A1 MEMBER gibt es EUR 20,-  Online Bonus!  Dies gilt für Sprach- und Breitband Anschlüsse!

Die neuen Zusatzoptionen:

Die Palette an SMS-Optionen wird erweitert: Zusätzlich zu den beiden bestehenden Inlands-SMS Optionen gibt es neu die Option SMS INTERNATIONAL 100:

monatlich 100 SMS von Österreich ins Ausland versenden – egal in welches Land

nur EUR 7,- pro Monat

Mindestvereinbarungsdauer 24 Monate

Einmaliges Einrichtungsentgelt EUR 5,-

SMS INTERNATIONAL 100 kann mit einer Inlands-SMS Option kombiniert werden

Mit den neuen A1 Optionen für Auslandstelefonie besonders günstig mit Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern im Ausland in Verbindung bleiben.

3 Regionen wählbar:

EU inkl. Liechtenstein und Schweiz

Südost-Europa

(Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Kosovo, Mazedonien und Montenegro)

Türkei

monatlich 100 Freiminuten aus Österreich in die bevorzugte Region

nur EUR 10,- pro Monat

nach Verbrauch der inkludierten Freiminuten: EUR 0,50/Minute

Mindestvereinbarungsdauer 24 Monate

Einmaliges Einrichtungsentgelt EUR 5,-

Taktung 60/60

Nur eine Option für Auslandstelefonie pro Kunde anmeldbar

A1 MEMBER BREITBAND Tarife:

A1 MEMBER BREITBAND PROMOTION ab 02.06.09:

6 Monate kein Grundentgelt

Ab 02.06.2009 zahlen A1 MEMBER Kunden bei Anmeldung zu A1 MEMBER BREITBAND bis 31.08.09 ganze 6 Monate kein Grundentgelt!

Kostenlose Member-Serviceline: 0800 664 610

Das neue An-/Ummeldeformular ist ab 16.06.2009 unter diesem Link abrufbar:

https://www.forms2web.at/F2WTemplates/MobKomm/mobiles/2006/MEMBER_Anmeldung.pdf

Das neue Übertragungsformular ist unter diesem Link abrufbar: http://www.a1.net/final/de/Media/PDFs/A1_Uebertragungsformular.pdf

(es)

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Kurzfristige Blitzinfo – A1 MEMBER NEWS

Mai 18, 2009 · Kommentar schreiben

KEIN GRUNDENTGELT BIS JAHRESENDE – AUCH BEI ALLEN A1 MEMBER BREITBANDTARIFEN.

 Wer sich jetzt bis zum 31. Mai 2009 neu den A1 Member Breitbandtarifen anmeldet, zahlt kein Grundentgelt bis Jahresende. Ab 01.01.2010 wird das um 20 % reduzierte Member-Grundentgelt verrechnet. Die aktuellen Formulare behalten ihre Gültigkeit.

(es)

→ Einen Kommentar schreibenKategorien: A1 Member

Cardioscan und MediMouse

April 10, 2009 · Kommentar schreiben

Am 13. und 14. Mai 2009 wird die Cardioscan Untersuchung im EG Zi. 18 durchgeführt, am 4. und 5. Juni 2009 findet die Untersuchung mit der MediMouse im selben Zimmer statt. Vom Gesundheitsbudget werden pro Messung EUR 7,50 übernommen, der Rest (EUR 16,50 pro Messung) wird von mir am Tag der Messung einkassiert.

Die Anmeldung und gleichzeitige Termineintragung ist ab sofort unter U:/Daten/Gesundheit/Cardioscan.xls bzw. Medimouse.xls möglich.

Weitere Infos gibt es im Internet:

http://www.gz-kropshofer.at/html/medi_mouse.html

http://www.domitner.at/cardioscan.66.htm

 LG

sowie schöne und erholsame Osterfeiertage

Sylvia Rernböck

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Neue A1 Member Tarife

März 30, 2009 · Kommentar schreiben

A1 MEMBER NEWS:

 >  Verlängerung der  A1 Member Zero Tarife

>  neue Breitband-Pakete – die Pakete werden größer, der Preis bleibt gleich

 Sehr geehrte Damen und Herren,

mehr als 3,9 Millionen Österreicher setzen auf die kristallklare und blitzschnelle Netzqualität von A1. Das bedeutet für Sie einerseits eine große Anzahl an Gesprächspartnern, mit denen Sie mitA1 MEMBER ZERO kristallklar um 0 Cent telefonieren. Andererseits bedeutet es, dass Sie mit A1 MEMBER BREITBAND österreichweit blitzschnell einsteigen und dabei günstiger aussteigen sowie mit Highspeed an jedem beliebigen Ort mobil im Internet surfen.

1. A1 MEMBER ZERO:

A1 MEMBER START ZERO

A1 MEMBER SPECIAL ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT EUROPA

A1 MEMBER EASY

20 % Member Bonus

Gratis Aktivierung

Online Bonus von EUR 40,- bei jeder Online Anmeldung auf www.a1.net/shop

 Bitte beim MEMBER SPECIAL ZERO beachten:

  • das monatliche Grundentgelt für Tarifwechsler beträgt EUR 20,-.
  • Erstanmelder bezahlen in den Monaten 1 bis 24: EUR 16,-, ab dem 25. Monat dann wieder EUR 20 ,-.

 2. A1 MEMBER BREITBAND:

 Neue Promotion: 5 GB und 10 GB um nur EUR 10,- bis Jahresende

Das 500 MB wird vergrößert auf 1 GB, das 3 GB Paket wird vergrößert auf 5 GB – größere Pakete – gleicher Preis.

EUR 10,-  bis Jahresende für A1 Member Breitband 5GB und 10GB ab 01.01.2010 -20 % Member Bonus Gratis Aktivierung Online Bonus von EUR 40,- bei jeder Online Anmeldung auf www.a1.net/shop

KostenloseMember-Serviceline für Ihre MitarbeiterInnen: 0800 664 610

Das neue An-/Ummeldeformular ist ab 01.04.2009 unter diesem Link abrufbar:

https://www.forms2web.at/F2WTemplates/MobKomm/mobiles/2006/MEMBER_Anmeldung.pdf

Das neue Übertragungsformular ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.forms2web.at/F2WTemplates/MobKomm/mobiles/2006/MEMBER_Uebertragung.pdf 

 (es)

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Neue A1 Member Tarife

März 12, 2009 · Kommentar schreiben

A1 MEMBER NEWS:

 

>  Verlängerung der  A1Member Zero Tarife

>  Verlängerung der Promotion bei Member Breitband

 

Die A1 Member Zero Tarife werden bis zum 30.04.2009 verlängert.

Die Promotion € 150,- bei Neuanmeldung entfällt ab 01.03.2009 bei den A1 Member Zero Tarifen.

Die Promotion „€10,- im ersten Vertragsjahr” bei A1 Member Breitband wird bis 31.03.2009 verlängert.

 

1. A1 MEMBER ZERO:

A1 MEMBER START ZERO

A1 MEMBER SPECIAL ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT ZERO

A1 MEMBER ABSOLUT EUROPA

A1 MEMBER EASY

20 % Member Bonus

Gratis Aktivierung

Online Bonus von € 40,- bei jeder Online Anmeldung auf www.a1.net/shop

 

A1 Member Classic Zero ist nicht mehr anmeldbar.

 

Bitte beim MEMBER SPECIAL ZERO beachten:

·          das monatliche Grundentgelt für Tarifwechsler beträgt € 20,-.

·          Erstanmelder bezahlen in den Monaten 1 bis 24: € 16,-, ab dem 25. Monat dann wieder € 20 ,-.

 

2. A1 MEMBER BREITBAND:

Die laufende Promotion bei A1 Member Breitband mit “€ 10,- im ersten Vertragsjahr” gilt bei Erstanmeldung bis 31.03.2009.€ 10,- im ersten Jahr für A1 Member Breitband 3GB und 10GB nach dem ersten Jahr 20 % Member Bonus Gratis Aktivierung Online Bonus von € 40,- bei jeder Online Anmeldung auf www.a1.net/shop

 

Das NETBOOK Q10Air ist fast ausverkauft!

 

Das A1 MEMBER NETBOOK gibt es auch im März bei Erstanmeldung -nur nochSOLANGE DER VORRAT REICHT!  

Das Netbook Q10Air ist ein voll funktionsfähiger Mini-Laptop, der über ein integriertes Modem verfügt. Dazu gibt es ganze 5GB Datenvolumen nur für MEMBER Kunden um nur €23,20 monatlich.

KostenloseMember-Serviceline für Ihre MitarbeiterInnen: 0800 664 610

 

Das neue An-/Ummeldeformular ist ab 01.03.2009 unter diesem Link abrufbar:

https://www.forms2web.at/F2WTemplates/MobKomm/mobiles/2006/MEMBER_Anmeldung.pdf

 

Das neue Übertragungsformular ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.forms2web.at/F2WTemplates/MobKomm/mobiles/2006/MEMBER_Uebertragung.pdf 

(es)

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Wahlanfechtung durch die Wählergruppe „Parteifreie Namensliste Marschall“ – VwGH-Entscheidung vom 29.1.2009

März 5, 2009 · Kommentar schreiben

Die Wahl des Dienststellenausschusses vom 30. Mai 2007 wurde von der Wählergruppe „Parteifreie Namensliste Marschall“ beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich angefochten. Der VwGH hat den Bescheid des Zentralwahlausschusses vom 19. März 2008 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes am 29.1.2009 aufgehoben. Das ungekürzte Erkenntnis kann hier nachgelesen werden. vwgh_erkenntnis

(es)

→ Einen Kommentar schreibenKategorien: Dienstrecht · Ereignisse

Skitour Stuhleck 19.2.2009

Februar 23, 2009 · Kommentar schreiben

Premiere beim heurigen Skitag am 19.2.2009: Erstmalig stellten sich im
Rahmen des Betriebsausfluges eine wackere Dame (Ulli Macher) und vier
Männer (Harald Prevost, Alois Depauly, Manfred Strecha und Georg
Ullmann) der Herausforderung einer Skitour. Ziel: Das Alois-Günther-Haus
am Gipfel des Stuhlecks auf 1782 Meter! Das bedeutete einen Aufstieg von
nicht weniger als 900 Höhenmeter mit Ski und Fellen durch den
Kaltenbachgraben und vorüber am Karl Lechner Haus (nur im Sommer
bewirtschaftet). Entschädigung: Eine fast kitschig schön verschneite
Winterlandschaft mit hervorragender Spur durch den tiefen Schnee. Trotz
unvorhergesehener Materialprobleme kämpften sich am Ende alle Teilnehmer
durch einen eisigen Sturmwind oberhalb der Baumgrenze ans Ziel.

(gu)

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Einladung im Advent – gesunde Küche genießen!

November 30, 2008 · Kommentar schreiben

Sylvia Rernböck Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

 

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung dürfen wir zu einem “gesunden Buffet” einladen.

Termin: 10.12.2008 ab 12.00 Uhr im Schulungsraum

Es gibt:

  • Gemüse-Quiche mit Kräutersauce
  • Roter Paprika mit Kapern
  • Getreidelaibchen
  • Mariniertes Gemüse verschiedener Geschmacksrichtung
  • Topfen-Früchte-Dessert
  • Apfelmus mit Ingwer
  • Würzige Haferplätzchen
  • …und noch einiges mehr….

Alle Speisen werden wieder von der bekannten Kräuterdrogerie

Mag. Pharm. Birgit HEYN

Kochgasse 34

1080 Wien

Tel 0043 1 405 45 22

Fax 0043 1 409 17 27

heyn@kraeuterdrogerie.at

dinhopl@kraeuterdrogerie.at

www.kraeuterdrogerie.at

zubereitet.

 

 

Liebe Grüße

Sylvia Rernböck

Thomas Pannagel

Gesundheitsmoderatoren

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Berufsethik in der Praxis – Vorsicht Vorteil

November 4, 2008 · Kommentar schreiben

Georg Ullmann Am 6.10.2008 fand im Austria Center Wien ein informativer und unterhaltsamer Vortrag über die Neuregelung des § 304 StGB (Geschenkannahme durch Amtsträger) statt. Hauptredner und unbestrittener “Star” des Nachmittags – mit dem Titel “Berufsethik in der Praxis – Vorsicht Vorteil“, organisiert von der Finanzverwaltung (u.a. anwesend Chef der BIA Gerhard Levy oder Dr. Michael Ramharter von der Personalleitung) – war Oberstaatsanwalt Mag. Georg Krakow, vielen Zuhörern bekannt vom sogenannten “Bawag-Prozess”.

Mag. Krakow vermochte prägnant und übersichtlich die Hauptlinien der neuen Strafbestimmung (gültig seit 1.1.2008) herauszuarbeiten und beantwortete viele Fragen auf humorvolle Art und Weise. Beispiel gefällig? “Wenn Ihnen als Betriebsprüfer neben einer Tasse Kaffee auch eine Golatsche angeboten wird, packen sie diese ein und schicken sie diese an den Staatsanwalt, er wird die Golatsche mit Freude verspeisen!”

Was ist nun neu am § 304 StGB? Überraschend zunächst, dass eine Vorteilsannahme IM ZUSAMMENHANG mit der Amtsführung (Abs. 1) – z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – mit gleicher Strafe bedroht ist (bis zu 3 Jahren, bei Vorteilen über € 3.000,- sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe), unabhängig davon, ob eine pflichtgemäße oder eine pflichtwidrige Amtshandlung gesetzt wird. Keine geringe Sanktionsandrohung, umso mehr es im Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes keine Geringfügigkeit gibt. Dennoch – und das war wohl die Hauptaussage an diesem Tag – fällt die Annahme nicht jeder Kleinigkeit – Stichwort “Kaffee” – unter die Strafbestimmung. Schlüsselwort ist die sogenannte “Sozialadäquanz”: Vorteile, die unter Höflichkeit oder Zuvorkommen fallen oder auch anderen Personen angeboten werden (z.B. Kantinenessen), ist vom § 304 Abs. 1 StGB – sozusagen stillschweigend – ausgenommen.

Die ausdrückliche Normierung einer strafrechtlich irrelevanten Geringfügigkeit (Abs. 4) gibt es aber sehr wohl in Verbindung mit dem sogenannten “Anfüttern”. Damit ist die Annahme von Vorteilen IM HINBLICK auf die Amtsführung (Abs. 2) gemeint, also ohne direkten Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes (z.B. die obligate Bouteille Wein des Steuerberaters zu Weihnachten). Quintessenz zu diesem Fall der Geschenkannahme: Wenngleich kein konkreter Betrag im Gesetz genannt wird (Wert idR < 100 €), sollten Geld oder auch Gutscheine besser niemals angenommen werden. Auch dann nicht, wenn – wie Vertreterinnen des FA 12 erzählten – die alte Dame die 10 € partout nicht mehr zurücknehmen wollte. Auf einen “geringfügigen Vorteil” kann sich freilich der nicht berufen, der gewerbsmäßig (geringfügige) Vorteile annimmt. Die Strafandrohung beim “Anfüttern” beträgt bis zu einem Jahr, bei Vorteilen über € 3.000,- bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

 

Noch ein kurzer Brückenschlag zum – moderateren – Dienstrecht:

§ 59 BDG (Geschenkannahme) erlaubt die Annahme von “orts- oder landesüblichen Aufmerksamkeiten von geringem Wert”, weil diese nicht als Geschenke gelten. Diese geringfügigen Vorteile sind nach Dienstrecht demnach unbeschränkt zulässig.

(gu)

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