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Wahlanfechtung durch die Wählergruppe „Parteifreie Namensliste Marschall“ – VwGH-Entscheidung vom 29.1.2009

März 5, 2009 · Kommentar schreiben

Die Wahl des Dienststellenausschusses vom 30. Mai 2007 wurde von der Wählergruppe „Parteifreie Namensliste Marschall“ beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich angefochten. Der VwGH hat den Bescheid des Zentralwahlausschusses vom 19. März 2008 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes am 29.1.2009 aufgehoben. Das ungekürzte Erkenntnis kann hier nachgelesen werden. vwgh_erkenntnis

(es)

Kategorien: Dienstrecht · Ereignisse

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