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BVP – Behindertenvertrauensperson

November 5, 2007 · Kommentar schreiben

Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen begünstigter behinderter ArbeitskollegInnen und chronisch kranker ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr.

Die Aufgabenbereiche reichen von der Mitwirkung bei der Adaptierung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen und bei Fragen der Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung behinderter ArbeitnehmerInnen, über Beratung und Unterstützung behinderter KollegInnen, ArbeitnehmerInnen mit schwerer Krankheit oder nach Unfall, bis zum Vertretungsauftrag zur Sicherung der Einhaltung der besonderen Regelungen für das Arbeitsverhältnis begünstigt behinderter Menschen.
Der/die UnternehmerIn ist verpflichtet, mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Öffentlicher Dienst

Auch im öffentlichen Dienst (Gemeinde, Land, Bund) können BVPs gewählt werden. Sie nehmen dort im Einvernehmen mit der Personalvertretung ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche als VertreterInnen behinderter Menschen wahr.
Hier kannst du die Broschüre zur BVP herunterladen.

BVP – Behindertenvertrauenspersonbroschurebehindertenvertrauensperson.pdf

Kategorien: BVP