Gemäß § 66 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ist bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes das Ausmaß der noch nicht verbrauchten Urlaubsstunden an das jeweils aktuelle Beschäftigungsaumsaß anzupassen.
Das im BMF-Portal unter Personalmanagement | Standarddokumente Personal (MS Excel-Tools) | Diverse MS Excel-Tools zur Verfügung stehende Berechnungstool “Erholungsurlaub - Umrechnung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes” wurde adaptiert und steht ab sofort sowohl in einer zeitraumbezogenen als auch in einer stichtagsbezogenen Variante (Version 1/200
zur Verfügung.