Versprochen – gehalten?
Am 6.7.2006 gab es bei uns unter der Leitung von Dr. Christian Sommer einen Workshop zum Thema „Raumkonzept + Arbeitsabläufe in der BV“. Wer wissen möchte was damals versprochen wurde und wie viel davon bisher umgesetzt wurde, kann sich hier das Fotoprotokoll von damals ansehen. > Hier kommen Sie zum Fotoprotokoll „Raumkonzept + Arbeitsabläufe“
(es)
Kategorien: Ereignisse
Mit Tag(s) versehen: versprochen - gehalten?
Die Wahl des Dienststellenausschusses vom 30. Mai 2007 wurde von der Wählergruppe „Parteifreie Namensliste Marschall“ beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich angefochten. Der VwGH hat den Bescheid des Zentralwahlausschusses vom 19. März 2008 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes am 29.1.2009 aufgehoben. Das ungekürzte Erkenntnis kann hier nachgelesen werden. vwgh_erkenntnis
(es)
Kategorien: Dienstrecht · Ereignisse
Premiere beim heurigen Skitag am 19.2.2009: Erstmalig stellten sich im
Rahmen des Betriebsausfluges eine wackere Dame (Ulli Macher) und vier
Männer (Harald Prevost, Alois Depauly, Manfred Strecha und Georg
Ullmann) der Herausforderung einer Skitour. Ziel: Das Alois-Günther-Haus
am Gipfel des Stuhlecks auf 1782 Meter! Das bedeutete einen Aufstieg von
nicht weniger als 900 Höhenmeter mit Ski und Fellen durch den
Kaltenbachgraben und vorüber am Karl Lechner Haus (nur im Sommer
bewirtschaftet). Entschädigung: Eine fast kitschig schön verschneite
Winterlandschaft mit hervorragender Spur durch den tiefen Schnee. Trotz
unvorhergesehener Materialprobleme kämpften sich am Ende alle Teilnehmer
durch einen eisigen Sturmwind oberhalb der Baumgrenze ans Ziel.
(gu)
Kategorien: Betriebsausflug · Ereignisse · Fotos
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung dürfen wir zu einem „gesunden Buffet“ einladen.
Termin: 10.12.2008 ab 12.00 Uhr im Schulungsraum
Es gibt:
- Gemüse-Quiche mit Kräutersauce
- Roter Paprika mit Kapern
- Getreidelaibchen
- Mariniertes Gemüse verschiedener Geschmacksrichtung
- Topfen-Früchte-Dessert
- Apfelmus mit Ingwer
- Würzige Haferplätzchen
- …und noch einiges mehr….
Alle Speisen werden wieder von der bekannten Kräuterdrogerie
Mag. Pharm. Birgit HEYN
Kochgasse 34
1080 Wien
Tel 0043 1 405 45 22
Fax 0043 1 409 17 27
heyn@kraeuterdrogerie.at
dinhopl@kraeuterdrogerie.at
www.kraeuterdrogerie.at
zubereitet.
Liebe Grüße
Sylvia Rernböck
Thomas Pannagel
Gesundheitsmoderatoren
Kategorien: Ereignisse · Gesundheit
Am 6.10.2008 fand im Austria Center Wien ein informativer und unterhaltsamer Vortrag über die Neuregelung des § 304 StGB (Geschenkannahme durch Amtsträger) statt. Hauptredner und unbestrittener „Star“ des Nachmittags – mit dem Titel „Berufsethik in der Praxis – Vorsicht Vorteil„, organisiert von der Finanzverwaltung (u.a. anwesend Chef der BIA Gerhard Levy oder Dr. Michael Ramharter von der Personalleitung) – war Oberstaatsanwalt Mag. Georg Krakow, vielen Zuhörern bekannt vom sogenannten „Bawag-Prozess“.
Mag. Krakow vermochte prägnant und übersichtlich die Hauptlinien der neuen Strafbestimmung (gültig seit 1.1.2008) herauszuarbeiten und beantwortete viele Fragen auf humorvolle Art und Weise. Beispiel gefällig? „Wenn Ihnen als Betriebsprüfer neben einer Tasse Kaffee auch eine Golatsche angeboten wird, packen sie diese ein und schicken sie diese an den Staatsanwalt, er wird die Golatsche mit Freude verspeisen!“
Was ist nun neu am § 304 StGB? Überraschend zunächst, dass eine Vorteilsannahme IM ZUSAMMENHANG mit der Amtsführung (Abs. 1) – z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – mit gleicher Strafe bedroht ist (bis zu 3 Jahren, bei Vorteilen über € 3.000,- sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe), unabhängig davon, ob eine pflichtgemäße oder eine pflichtwidrige Amtshandlung gesetzt wird. Keine geringe Sanktionsandrohung, umso mehr es im Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes keine Geringfügigkeit gibt. Dennoch – und das war wohl die Hauptaussage an diesem Tag – fällt die Annahme nicht jeder Kleinigkeit – Stichwort „Kaffee“ – unter die Strafbestimmung. Schlüsselwort ist die sogenannte „Sozialadäquanz“: Vorteile, die unter Höflichkeit oder Zuvorkommen fallen oder auch anderen Personen angeboten werden (z.B. Kantinenessen), ist vom § 304 Abs. 1 StGB – sozusagen stillschweigend – ausgenommen.
Die ausdrückliche Normierung einer strafrechtlich irrelevanten Geringfügigkeit (Abs. 4) gibt es aber sehr wohl in Verbindung mit dem sogenannten „Anfüttern“. Damit ist die Annahme von Vorteilen IM HINBLICK auf die Amtsführung (Abs. 2) gemeint, also ohne direkten Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes (z.B. die obligate Bouteille Wein des Steuerberaters zu Weihnachten). Quintessenz zu diesem Fall der Geschenkannahme: Wenngleich kein konkreter Betrag im Gesetz genannt wird (Wert idR < 100 €), sollten Geld oder auch Gutscheine besser niemals angenommen werden. Auch dann nicht, wenn – wie Vertreterinnen des FA 12 erzählten – die alte Dame die 10 € partout nicht mehr zurücknehmen wollte. Auf einen „geringfügigen Vorteil“ kann sich freilich der nicht berufen, der gewerbsmäßig (geringfügige) Vorteile annimmt. Die Strafandrohung beim „Anfüttern“ beträgt bis zu einem Jahr, bei Vorteilen über € 3.000,- bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Noch ein kurzer Brückenschlag zum – moderateren – Dienstrecht:
§ 59 BDG (Geschenkannahme) erlaubt die Annahme von „orts- oder landesüblichen Aufmerksamkeiten von geringem Wert“, weil diese nicht als Geschenke gelten. Diese geringfügigen Vorteile sind nach Dienstrecht demnach unbeschränkt zulässig.
(gu)
Kategorien: Ereignisse · Info Veranstaltungen
Unser Kollege Prof. Hermann Maurer feierte am 21.10.2008 seinen 60. Geburtstag. Wir gratulieren im herzlich und wünschen ihm noch viele Jahre bei bester Gesundheit!
Warum er Professor wurde und welche ausgefallenen Interessen er hat erfahren Sie hier:
(es)
Kategorien: Ereignisse · Geburtstag