Mag. Georg Ullman und Mag. Kerem Marc Gürkan
Am 21.2.2008 referierte Mag. Kerem Gürkan, Dienstrechts- und Pensionsexperte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), im Schulungsraum über zentrale Fragen des Pensionsrechtes (für Beamte wie Vertragsbedienstete).
Mag. Gürkan war der Einladung der FCG-U Fraktion im DAUS 2/20/21/22 gefolgt. Vor einem gut besuchten Auditorium lüftete Mag. Gürkan vor der Pause die Nebel von “Korridorpension”, “Hacklerregelung” etc., d.h. wann kann frühestens (mit/ohne Abschlägen) der wohlverdiente Ruhestand angetreten werden?
Nach der Pause sprach Mag. Gürkan über das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG), das für alle Geburtsjahrgänge 1955 und später von Bedeutung ist: Bei der sogenannten Parallelrechnung werden in einem ersten Schritt zum Pensionsantritt zwei vollständige Pensionen - eine nach “Altrecht” (PG oder ASVG) und eine nach dem “Neurecht” (APG) - berechnet. In einem zweiten Schritt werden die Beträge entsprechend der Beitragszeiten vor und nach dem 1.1.2005 (Stichtag) aufgeteilt.
Nach knapp zwei Stunden Vortrag und Beantwortung zahlreicher Einzelfragen gab es verdienten Applaus für Mag. Gürkan!
gu
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Weitere Informationen und Fotos unter U:\DATEN\Pensionsinfo 21022008\
Josef A. und Manfred M. - “… nur mehr 8 Jahre!”
Da kann der RR nur grinsen:
”Nur mehr 8 Tage bis zur wohlverdienten Pension!”