dausInfo

Einträge werden als ‘Info Veranstaltungen’ kategorisiert

Berufsethik in der Praxis – Vorsicht Vorteil

November 4, 2008 · Kommentar schreiben

Georg Ullmann Am 6.10.2008 fand im Austria Center Wien ein informativer und unterhaltsamer Vortrag über die Neuregelung des § 304 StGB (Geschenkannahme durch Amtsträger) statt. Hauptredner und unbestrittener „Star“ des Nachmittags – mit dem Titel „Berufsethik in der Praxis – Vorsicht Vorteil„, organisiert von der Finanzverwaltung (u.a. anwesend Chef der BIA Gerhard Levy oder Dr. Michael Ramharter von der Personalleitung) – war Oberstaatsanwalt Mag. Georg Krakow, vielen Zuhörern bekannt vom sogenannten „Bawag-Prozess“.

Mag. Krakow vermochte prägnant und übersichtlich die Hauptlinien der neuen Strafbestimmung (gültig seit 1.1.2008) herauszuarbeiten und beantwortete viele Fragen auf humorvolle Art und Weise. Beispiel gefällig? „Wenn Ihnen als Betriebsprüfer neben einer Tasse Kaffee auch eine Golatsche angeboten wird, packen sie diese ein und schicken sie diese an den Staatsanwalt, er wird die Golatsche mit Freude verspeisen!“

Was ist nun neu am § 304 StGB? Überraschend zunächst, dass eine Vorteilsannahme IM ZUSAMMENHANG mit der Amtsführung (Abs. 1) – z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – mit gleicher Strafe bedroht ist (bis zu 3 Jahren, bei Vorteilen über € 3.000,- sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe), unabhängig davon, ob eine pflichtgemäße oder eine pflichtwidrige Amtshandlung gesetzt wird. Keine geringe Sanktionsandrohung, umso mehr es im Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes keine Geringfügigkeit gibt. Dennoch – und das war wohl die Hauptaussage an diesem Tag – fällt die Annahme nicht jeder Kleinigkeit – Stichwort „Kaffee“ – unter die Strafbestimmung. Schlüsselwort ist die sogenannte „Sozialadäquanz“: Vorteile, die unter Höflichkeit oder Zuvorkommen fallen oder auch anderen Personen angeboten werden (z.B. Kantinenessen), ist vom § 304 Abs. 1 StGB – sozusagen stillschweigend – ausgenommen.

Die ausdrückliche Normierung einer strafrechtlich irrelevanten Geringfügigkeit (Abs. 4) gibt es aber sehr wohl in Verbindung mit dem sogenannten „Anfüttern“. Damit ist die Annahme von Vorteilen IM HINBLICK auf die Amtsführung (Abs. 2) gemeint, also ohne direkten Zusammenhang mit der Vornahme eines Amtsgeschäftes (z.B. die obligate Bouteille Wein des Steuerberaters zu Weihnachten). Quintessenz zu diesem Fall der Geschenkannahme: Wenngleich kein konkreter Betrag im Gesetz genannt wird (Wert idR < 100 €), sollten Geld oder auch Gutscheine besser niemals angenommen werden. Auch dann nicht, wenn – wie Vertreterinnen des FA 12 erzählten – die alte Dame die 10 € partout nicht mehr zurücknehmen wollte. Auf einen „geringfügigen Vorteil“ kann sich freilich der nicht berufen, der gewerbsmäßig (geringfügige) Vorteile annimmt. Die Strafandrohung beim „Anfüttern“ beträgt bis zu einem Jahr, bei Vorteilen über € 3.000,- bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

 

Noch ein kurzer Brückenschlag zum – moderateren – Dienstrecht:

§ 59 BDG (Geschenkannahme) erlaubt die Annahme von „orts- oder landesüblichen Aufmerksamkeiten von geringem Wert“, weil diese nicht als Geschenke gelten. Diese geringfügigen Vorteile sind nach Dienstrecht demnach unbeschränkt zulässig.

(gu)

Kategorien: Ereignisse · Info Veranstaltungen

Haben Sie schon einmal daran gedacht mit dem Rauchen aufzuhören?

September 4, 2008 · Kommentar schreiben

Auch Sie träumen von einem rauchfreien Leben?

Dann machen Sie mit bei unserer Initiative!

Nehmen Sie teil an einem der erfolgreichen Nichtraucherseminare von Allen Carr und werden Sie innerhalb von 6 Stunden Nichtraucher.

Die Erfolgsrate ist laut Studie der Medizinischen Universität Wien „ höher als bei alternativen Methoden“.

Alle Interessenten, die sich mit dieser Methode das Rauchen abgewöhnen wollen, sind herzlich eingeladen!

Wie es funktioniert erfahren Sie am:

 

DO 25.09.2008 um 09:00 Uhr

 

Die Infoveranstaltung für das Seminar ist kostenlos und Voraussetzung für die Seminarteilnahme!

Wir laden Sie herzlich ein, nutzen Sie dieses hochwertige und wirkungsvolle Angebot.

 

Verbindliche Anmeldung unter:

 

U/Daten/Gesundheit/Nichtraucherinfo_Anmeldung

oder bei unseren Gesundheitsmoderatoren

 

bis Donnerstag 18.09.2008

 

 

Weiter Informationen zur Allen Carr Methode unter: www.conidea.at.

(es)

Kategorien: Gesundheit · Info Veranstaltungen

Pensionsinfo durch Mag. Gürkan, GÖD

Februar 21, 2008 · Kommentar schreiben

Mag. G. Ullmann (DAUS) und Mag. H. Gürkan (GÖD) Mag. Georg Ullman und Mag. Kerem Marc Gürkan

Am 21.2.2008 referierte Mag. Kerem Gürkan, Dienstrechts- und Pensionsexperte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), im Schulungsraum über zentrale Fragen des Pensionsrechtes (für Beamte wie Vertragsbedienstete).

Mag. Gürkan war der Einladung der FCG-U Fraktion im DAUS 2/20/21/22 gefolgt. Vor einem gut besuchten Auditorium lüftete Mag. Gürkan vor der Pause die Nebel von „Korridorpension“, „Hacklerregelung“ etc., d.h. wann kann frühestens (mit/ohne Abschlägen) der wohlverdiente Ruhestand angetreten werden?

Nach der Pause sprach Mag. Gürkan über das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG), das für alle Geburtsjahrgänge 1955 und später von Bedeutung ist: Bei der sogenannten Parallelrechnung werden in einem ersten Schritt zum Pensionsantritt zwei vollständige Pensionen – eine nach „Altrecht“ (PG oder ASVG) und eine nach dem „Neurecht“ (APG) – berechnet. In einem zweiten Schritt werden die Beträge entsprechend der Beitragszeiten vor und nach dem 1.1.2005 (Stichtag) aufgeteilt.

Nach knapp zwei Stunden Vortrag und Beantwortung zahlreicher Einzelfragen gab es verdienten Applaus für Mag. Gürkan!

gu

http://www.goed.at/mitglieder/9265.html

Benutzername: GÖD Mitgliedsnummer (Bitte nur die ersten 6 Ziffern eingeben!)
Kennwort: Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ

Weitere Informationen und Fotos unter U:\DATEN\Pensionsinfo 21022008\

PensInfoPensInfo

PensInfo Josef A. und Manfred M. -  „… nur mehr 8 Jahre!“

Rainer 

Da kann der RR nur grinsen:

 “Nur mehr 8 Tage bis zur wohlverdienten Pension!“

Kategorien: Info Veranstaltungen

Pensions-InfoVeranstaltung

Februar 7, 2008 · Kommentar schreiben

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die neuen Pensionsregelungen (Stichwort Pensionskonto, „Hacklerregelung“) werfen eine Reihe von Fragen auf. Umso mehr freut es mich, den GÖD-Pensionsexperten Mag. Gürkan für eine Info-Veranstaltung im Haus gewonnen zu haben.

Termin: Do. 21.2.2008, 9 Uhr Schulungsraum

Mag. Gürkan wird zunächst einen Überblick bringen und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.

Bitte Termin vormerken!

mfg
Georg Ullmann

PS:
A1 Member Tarife: Die Sonderkonditionen für Mobiltelefon und Breitbandinternet wurden bis 31.3.2008 verlängert (Info und Gutscheine bei der Personalvertretung)

GÖD

Kategorien: Info Veranstaltungen